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Kosten & Finanzierung

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Beratungsgespräch zu Kosten und Finanzierung
Kosten

Kassenleistung und Zuzahlung

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst den Kauf eines ärztlich verordneten Hörgerätes im Regelfall alle sechs Jahre. Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 Euro pro Hörgerät. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nach dem abgeschlossenen Leistungsvertrag. Der Zuschuss liegt im Regelfall deutlich über den Vertragspreisen der gesetzlichen Krankenkassen. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.

Hörgerät per Ratenzahlung kaufen

Sie wünschen sich ein Hörgerät mit besonderem Bedienkomfort? Oder eines, das mehr bietet als die Grundausstattung? Dann sprechen Sie mit uns über einen zinsgünstigen Ratenkauf und wählen die gewünschte Laufzeit aus.

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Hörakustikerin im Beratungsgespräch mit einer Kundin